häufig gestellte Fragen

Was macht ein Pflegedienst alles?

Ein ambulanter Pflegedienst bietet Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Unterstützung bei der Pflege und Versorgung älterer, kranker und behinderter oder beeinträchtigter Menschen. Dazu gehören unter anderem die Beratung, die körperliche Versorgung wie Waschen, Baden und Duschen aber auch die Haushaltsführung und die Freizeitgestaltung oder das Leisten von Gesellschaft sowie die Versorgung und mit und die Gabe von Medikamenten.

Dadurch ist es hilfebedürftigen Menschen länger möglich, in der gewohnten Umgebung zu bleiben.

Die Kosten für den Pflegedienst werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse getragen. Diese bestimmt den Pflegegrad und legt damit auch die Leistungen fest, die vom Pflegedienst erbracht werden dürfen. Je höher die Einstufung des Pflegegrades ist, desto intensiver kann der Pflegedienst in die Unterstützung des Betroffenen  eingebunden werden.

Auch bei der Beantragung der Versorgungsleistungen kann der Pflegedienst unterstützen, um pflegende Angehörige vom Bürokratieaufwand zu entlasten. Ab dem Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige und deren Angehörige die Möglichkeit, fachkundige Beratungsangebote der Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatung für Angehörige und Pflegebedürftige ist auch im häuslichen Umfeld möglich.     

Absage von Einsätzen

Laut Pflegeversicherung dürfen Einsätze, die nicht 24 Stunden vor Einsatzbeginn abgesagt werden, dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Unsere tägliche Einsatzplanung stellt einen großen zeitlichen und logistischen Aufwand dar, aus diesem Grund werden nicht stattfindende Einsätze berechnet.

Abweichungen der Einsatzzeiten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu verkehrs-, notfall- und zwischenfallbedingten Abweichungen von den vereinbarten Zeiten von plus/minus 20 Minuten kommen kann. Sollte dies für unsere Mitarbeiter absehbar sein, so werden Sie darüber informiert.

Anträge

Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei den Formalitäten wie dem Stellen von Anträgen bei der Pflegeversicherung und beim Grundsicherungsamt.

Apotheke

Um Arbeitsabläufe zu erleichtern, arbeitet unser Pflegedienst mit einer festen Apotheke zusammen, die Ihnen gelieferte Medikamente oder Rezeptgebühren einmal monatlich in Rechnung stellt. Selbstverständlich nehmen wir Rücksicht darauf, wenn Sie eine eigene Apotheke bevorzugen. In diesem Fall müssten Sie den Transport der Medikamente von der Apotheke zu Ihnen selbst regeln.

Aufnahme / Erstbesuch

Vor Beginn unserer Einsätze führen wir grundsätzlich bei einem Erstbesuch ein Aufnahmegespräch, um Sie kennenzulernen und die wichtigsten Informationen über Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erhalten. Dieses Gespräch erfolgt immer durch eine unserer Pflegedienstleitungen oder eine Pflegefachkraft. Wir sprechen hierbei u. a. die Tätigkeiten ab, die wir bei Ihnen erbringen dürfen, sowie den zeitlichen Rahmen. Zudem beraten wir Sie z. B. über Pflegehilfsmittel, die in Ihrer Situation sinnvoll sein können.

Im weiteren Verlauf erfolgt aus diesem Erstbesuch die Erstellung der Dokumentation. Im Rahmen der Pflegeversicherung ist dieser Besuch kostenpflichtig und kann der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden (die Kostenpflicht entsteht erst bei Zustandekommen des Pflegevertrages).

Ausbildungsumlage

Im April 2013 hat der Senat der Freien und Hansestadt die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in den Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz beschlossen. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung. Die dafür notwendigen Gelder werden sowohl von ausbildenden, als auch von nicht ausbildenden Einrichtungen aufgebracht und von diesen auf ihre Bewohnerinnen und Bewohner, Tagespflegegäste und ambulanten Pflegekunden einheitlich umgelegt. Die Ausbildungsumlage wird von der Pflegekasse im Rahmen ihrer Budgets getragen und auf unseren Kostenvoranschlägen an Sie als Position ausgewiesen.

Behandlungspflege

Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt. Hierzu gehören z. B. Tätigkeiten wie die Gabe von Medikamenten, Stellen von Medikamenten-Wochendosetten, Wechseln von Wundverbänden, Verabreichungen von Injektionen (z. B. Heparin oder Insulin), An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden.

Hierüber stellt Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, die durch den Pflegedienst bei der Krankenversicherung zur Genehmigung eingereicht werden muss. Aus der Diagnose auf der Verordnung häuslicher Krankenpflege muss sich die zu erbringende Tätigkeit ergeben, sodass die Krankenversicherung nachvollziehen kann, warum Sie die betreffende medizinische Leistung nicht selbst durchführen können.

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 2 SGB XI

Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen sich zweimal im Jahr (bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal) von einem Pflegedienst beraten lassen. Ziel dieser Beratungen ist die Sicherstellung einer adäquaten Pflege des Pflegebedürftigen. Häufig werden dabei Fragen zu Höhergraduierung, Hilfsmittelbeschaffung und Leistungen der Pflegeversicherung angesprochen.

Bereitschaftsdienst

Unser Pflegedienst ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Nach den Bürozeiten welche montags bis donnerstags von 09:00 – 16:00 und Freitags von 09:00 – 14:00 sind, wird das Telefon auf unseren Anrufbeantworter umgestellt. Hier haben sie die Möglichkeit, uns durch Drücken der Taste 1 eine Nachricht zu hinterlassen oder sich durch Drücken der Taste 2 mit unserem Bereitschaftsdienst verbinden zu lassen.

Da sich unser Bereitschaftsdienst nicht im Büro befindet, sondern den Dienst nach oder während seiner Arbeitszeit leistet, möchten wir Sie bitten, diesen nur in Notfällen zu kontaktieren. Außerhalb unserer Bürozeiten haben Sie die Wahl, eine Nachricht auf Band zu sprechen, das werktäglich morgens um 8:30 Uhr und auch an Wochenenden und Feiertagen Vormittags abgehört wird.

Beschwerden

Wenn es Anlass zu einer Beschwerde gibt, scheuen Sie sich bitte nicht, uns diese vorzutragen. Wir leben eine offene Gesprächskultur und sehen die konstruktive Kritik als Anlass, uns zu verbessern.

Bezugspflege

Damit zwischen unseren Mitarbeitern und unseren Kunden eine Basis des Vertrauens entstehen kann, bemühen wir uns sicherzustellen, dass unsere Kunden regelmäßig von den gleichen Mitarbeitern versorgt werden.

Dauer unserer Einsätze

Die Dauer unserer Einsätze richtet sich immer nach Art und Umfang der Leistungen. Natürlich müssen wir als Dienstleister im Gesundheitswesen auch betriebswirtschaftlich denken, aber die eingeplanten Zeiten reichen immer aus, um eine qualifizierte Pflege zu erbringen, bei der auch ein persönliches Wort gesprochen wird.

Diäten

Wenn Sie allergisch auf einige Lebensmittel reagieren oder sich an eine bestimmte Diät halten müssen, können wir Sie fachkundig dabei unterstützen. Ob Verzehrempfehlungen, Speisepläne oder Rezepte – wir versorgen Sie mit allem Notwendigen.

„Einkauf“ von angebotenen Leistungen

Wenn Sie z. B. möchten, dass wir Ihnen eine Mahlzeit zubereiten, Ihre Pflegeversicherung aber nicht dafür aufkommt, können Sie diesen Leistungskomplex als PRIVATLEISTUNG „einkaufen“. Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nicht nach dem Pflegegrad, sondern stets nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Einholen von Verordnungen und Rezepten

Um Ihnen das häufig aufwendigen und wiederkehrende Besorgen von Rezepten und Verordnungen zu erleichtern, bieten wir Ihnen diese Leistung als Flatrate-Abonnement an. Wir kümmern uns dann zuverlässig um das Anfordern und Abholen der Dokumente bei Ihren Ärzten, um Einsprüche bei Ablehnung der Kostenübernahme der Krankenkassen und die Kommunikation mit der Apotheke.

Essen auf Rädern

Essen auf Rädern ist eine bequeme Art, sich Mittagessen frisch und heiß anliefern zu lassen. Die Fahrer unserer Kooperationspartner bringen Ihnen das Essen gerne bis auf den Küchentisch. Die Speisekarte bietet täglich mehrere verschiedene Speisen und Menüs, die Sie anhand eines übersichtlichen Planes in Ruhe aussuchen und bestellen können. Sie gehen hierbei keine Verpflichtung ein und können das Essen jederzeit wieder abbestellen. Auch können Sie z. B. nur bestimmte Liefertage auswählen.

Folgebesuch

Sollte sich der gesundheitliche Zustand unserer Kunden und damit der Unterstützungsbedarf verändern oder sollten Sie sich andere Leistungen von uns wünschen, so werden wir bei einem Folgebesuch klären, wie unsere Pflege oder Betreuung entsprechend anzupassen ist. Ferner gibt es die Pflegevisiten, welche regelmäßig durchgeführt werden, um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen und den Pflegeprozess sowie die Optimierungsmöglichkeiten stets im Auge zu behalten.

Grundpflege

Im Rahmen der Grundpflege leisten die Pflegekräfte Unterstützung bei der elementaren Grundversorgung von pflegebedürftigen Menschen. Dabei stehen die körperlichen Grundbedürfnisse an erster Stelle. Die Leistungen zur Grundpflege stehen Menschen zu, die aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung ihre eigene Grundversorgung nicht mehr sicherstellen können. Unterstützung bekommen sie bei Tätigkeiten wie der Einnahme der Mahlzeiten, der Körperpflege oder der Toilettengänge.

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass diese wichtigen Grundbedürfnisse befriedigt werden können. Daher werden die Leistungen zur Grundpflege auch von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass über die Pflegekasse eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Die Grundpflege setzt sich aus fünf großen Leistungsbereichen zusammen. Dazu gehören die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität, die Vorbeugung von Folgeerkrankungen und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Die Pflegekräfte leisten wertvolle Hilfestellungen bei wiederkehrenden Tätigkeiten im Alltag, die der Grundversorgung dienen. Die Grundpflege kann entweder durch einen pflegenden Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden.

Die Pflegeversicherung unterteilt die Leistungen in die kleine und die große Grundpflege. Der Unterschied besteht in dem Aufwand, den die Pflegekraft betreiben muss, um die Körperhygiene zu betreiben und die Grundversorgung in diesem Bereich sicherzustellen.

Je nach Einzelfall gehören zu den Leistungen der Grundpflege das An- und Ausziehen, das Waschen von Teilbereichen des Körpers sowie Hilfestellungen beim Toilettengang.

Darüber hinaus kann die Pflegekraft im Rahmen der kleinen Grundpflege auch die Mund- und Zahnpflege übernehmen, die Katheterpflege und die Stomapflege bei einem künstlichen Darmausgang. Pflegebedürftige, die einen Anspruch auf die kleine Grundpflege haben, können viele Tätigkeiten im Alltag noch weitgehend selbstständig erledigen.

Die große Grundpflege wird in Abgrenzung dazu dann in Anspruch genommen, wenn Pflegebedürftige intensive Unterstützung bei den alltäglichen Abläufen benötigen. 

Häusliche Pflegehilfe

Im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe decken wir alle Leistungen der Pflegeversicherung ab. Zur häuslichen Pflegehilfe gehören regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus folgenden Bereichen:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Hilfen bei der Haushaltsführung

Ziel der häuslichen Pflegehilfe ist es, Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit oder in Ihren Fähigkeiten durch unsere pflegerischen Maßnahmen so weit wie möglich zu beheben oder zu mindern und eine zunehmende Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Hilfen bei der Haushaltsführung

Zur häuslichen Pflegehilfe gehören auch Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung. Gerne unterstützen wir sie z. B. bei Einkäufen, beim Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen oder Müllhinaustragen.

Investitionkosten

Die Investitionskosten sind Bestandteil der Vergütung nach SGB XI (Pflegeversicherung). Hierüber soll der Leistungserbringer (Pflegedienst) einen Teil seiner Investitionen wie Fuhrpark, Büroinventar etc. refinanzieren. Normalerweise stellt der Pflegedienst dem Bundesland die Investitionskosten in Rechnung. Leider hat Hamburg entschieden, dass die Investitionskosten dem Leistungsnehmer (Versicherter) pro Tag an dem eine Leistung der Pflegeversicherung erbracht wurde, in Rechnung gestellt werden muss. Diese betragen bei Pflegepartner Hamburg PPH GmbH 1,20 Euro pro Tag.

Kooperationspartner

Wir sind ein eng vernetzter Pflegedienst, der mit vielen zuverlässigen und namhaften Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Daher können wir einen sehr guten Service bieten. Sie profitieren u. a. durch schnelle Hilfsmittellieferungen, ohne sich mit dem komplizierten Genehmigungsverfahren befassen zu müssen. Wir bieten Ihnen in allen Bereichen einen hervorragenden Service, den wir selbst oder mithilfe unserer Partner sicherstellen.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Hierunter fallen Leistungen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und der Mobilität unterstützen. Je nach Bedarf unterstützen wir sie bei der Körperpflege und bei Toilettengängen, beim An- und Auskleiden sowie beim Essen und Trinken. Wir unterstützen Sie in Ihrer Mobilität vom Aufstehen aus dem Bett bis hin zum Treppensteigen.

Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Handlung, sondern aus dem einfachen Dasein – Anwesenheit als emotionale Sicherheit oder auch zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung.

Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Kostenkalkulation

Nachdem wir beim Erstgespräch Leistungen vereinbart haben, erhalten Sie von uns eine monatsbasierte Kostenkalkulation. Darin führen wir genau auf, wie viel die vereinbarten Leistungen bei einem Monat mit 31 Tagen kosten, wie viel davon z. B. die Pflegekasse trägt und wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Die vereinbarten Leistungen sind natürlich jederzeit änderbar.

Kündigung

Unser Pflegevertrag unterliegt Ihrerseits keinerlei Kündigungsfristen, und so können Sie ihn jederzeit ohne Nennung von Gründen nachrichtlich kündigen.

Kosten bei einer von der Kasse abgelehnten Behandlungspflege

In seltenen Fällen kommt es zur Ablehnung einer Leistung, die in einer Verordnung häuslicher Krankenpflege enthalten war. Sollte auch ein Widerspruch erfolglos bleiben, müssen wir Ihnen die Leistungen dann privat in Rechnung stellen. Wir werden hier aber in jedem Fall die Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.

Lebensmittellieferung

Wenn Sie statt fertiger Gerichte vom Menüdienst lieber Lebensmittel für die eigene Zubereitung haben möchten, gehen wir gerne für Sie einkaufen.

Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation ist unser Nachweis für die erbrachten Leistungen und Grundlage zur Abrechnung. Sie dient neben dem Informationsfluss zwischen unseren Mitarbeitern auch der Dokumentation von Besonderheiten in der Pflege und damit einer möglichst optimalen Dienstleistung. Die Pflegedokumentation liegt bei Ihnen zu Hause, bleibt aber Eigentum des Pflegedienstes und muss ihm nach Beendigung des Vertrages ausgehändigt werden.

Pflegemittel / Hilfsmittel

Wir unterstützen Sie auch bei der Beantragung und Beschaffung von Pflegemitteln, Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzmaterialien) oder technischen Hilfen.

Pflegevertrag

Vonseiten der Pflegekasse ist es vorgeschrieben, dass der Leistungsnehmer (Versicherte) und der Leistungserbringer (Pflegedienst) einen Pflegevertrag miteinander abschließen. Darin sind die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten. Bestandteil des Vertrages ist u. a. auch die Kostenkalkulation, aus der der Leistungsnehmer ersehen kann, wie hoch die zu erwartenden Kosten der vereinbarten Pflege pro Monat sind. Der Vertrag ist durch den Leistungsnehmer jederzeit kündbar und die vereinbarten Leistungen sind änderbar. Als Pflegedienst passen wir unsere Leistungen dann Ihren Wünschen und Bedürfnissen an. 

Prophylaxen

Unter Prophylaxen sind Maßnahmen zu verstehen, die bestimmten Erkrankungen vorbeugen oder diese verhindern sollen. Bei der Dekubitusprophylaxe z. B. wird durch Druckentlastung gefährdeter Körperstellen einem Dekubitus (Druckgeschwür, „Wundliegen“) vorgebeugt. Bei der Kontrakturprophylaxe beugt regelmäßiges Bewegen der Gelenke deren Versteifung vor. Informationen zu diesen und weiteren Prophylaxen geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne.

Punktwert

Die Preise der einzelnen Pflegedienste weichen nur geringfügig voneinander ab. Unterschiede ergeben sich aus den Differenzen beim Punktwert, aus den Investitionskosten und aus den Preisen der Zusatzleistungen. Jeder Pflegedienst hat in seinem Vertrag mit der Pflegekasse einen Punktwert erhalten. Jede Leistung ist vonseiten der Pflegeversicherung mit einer gewissen Punktzahl hinterlegt. Diese Punkte werden mit dem Punktwert des Pflegedienstes multipliziert, woraus sich dann der Preis ergibt.

Rechnung

Als Pflegedienst rechnen wir monatlich ab, und zwar immer nach Ablauf eines Monats. Alle Rechnungen, ob private oder an die Kassen, Sozialämter usw., versenden wir in den ersten 5 Tagen des Folgemonats. Die Abrechnung Ihres Eigenanteils erfolgt über eine zuvor erteilte Einzugsermächtigung, wenn Sie dies wünschen.

Schlüssel

Die meisten Kunden händigen uns einen Wohnungsschlüssel aus. Auch für dringende Notfälle ist dies sinnvoll. Wir betreten die Wohnung erst nachdem wir geklingelt haben. Um unsere Planung und unseren täglichen Aufwand zu erleichtern, ist es sinnvoll, wenn wir von unseren Kunden, bei denen täglich mehrere Einsätze erfolgen, mindestens zwei Schlüssel bekommen. Diese werden bei uns sicher und anonymisiert verwahrt.

Serviceleistungen

Dies sind Leistungen, die wir auf Ihren Wunsch gerne erbringen, die aber außerhalb des regulären Leistungskatalogs liegen, z. B. wenn Ihre Enkelin heiratet und wir Sie zur Kirche begleiten sollen. Selbstverständlich verweigern unsere serviceorientierten Mitarbeiter Ihnen keine Wünsche, wir müssen diese Leistungen jedoch natürlich berechnen, da unsere Mitarbeiter sie innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erbringen.

Termine

Selbstverständlich wissen wir, dass neben den Besuchen des Pflegedienstes auch andere Termine wie z. B. beim Arzt, bei der Fußpflege oder beim Friseur wahrgenommen werden. Sie erweisen uns einen großen Gefallen, wenn Sie unsere Besuche (die ja zu vereinbarten Zeiten stattfinden) bei Ihrer sonstigen Terminplanung berücksichtigen. Sollte dies nicht möglich sein, planen wir unsere Einsätze gerne nach Rücksprache mit Ihnen erneut.

Unterbrechung der Pflege

Unterbrechungen der Pflege sind z. B. Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt. In diesen Fällen ruht gegebenenfalls der Pflegevertrag und wir setzen mit den Leistungen aus. Bitten denken Sie daran, wenn Sie z. B. ins Krankenhaus kommen, uns darüber zu informieren, sofern dies Ihnen oder Ihren Angehörigen möglich ist.

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