Wenn zur Unterstützung im Haushalt eine Haushaltshilfe nötig wird, dann muss vorab die Kostenübernahme geprüft werden. Ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, dass die Pflegekasse die Kosten für eine Haushaltshilfe in Hamburg zumindest anteilig übernimmt. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Die hauswirtschaftliche Versorgung zählt dabei aus Sicht der Kranken- und Pflegekassen nicht zur Grundversorgung, so dass nur ein geringerer Anteil der Zuschüsse für die Haushaltshilfe verwendet werden darf. Die Leistung muss bei der Pflegekasse in Hamburg offiziell beantragt werden.
Neben dem Pflegegrad gilt als weitere Voraussetzung, dass die Leistungen von einem anerkannten Dienstleister erbracht werden. Auch wenn noch kein Pflegegrad 1 vorliegt, ist eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe in Hamburg unter Umständen möglich. In diesem Fall kann zum Beispiel der Hausarzt eine Verordnung für die Notwendigkeit der Unterstützung ausstellen.
Als ambulanter Pflegedienst stehen wir Ihnen in allen Fragen beratend zur Seite und unterstützen Sie auch bei der Antragstellung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.
Diese Arbeiten erledigt unsere Haushaltshilfe für Senioren in Hamburg
- Waschen der Wäsche & Bügeln
- Reinigungsarbeiten in der Wohnung
- Erledigung des Haushalts
- Beziehen der Betten