Für Sie als Bezieher von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Wenn das Ende des Halbjahrs oder Quartals naht, kann es zeitlich schnell knapp mit dieser Art von Beratung werden. Mit unserem Team von Pflegepartner Hamburg kein Problem!
Vereinbaren Sie mit uns auch kurzfristig Ihren Termin, um der gesetzlichen Pflicht des Beratungseinsatzes nachzukommen und in jeder Phase Ihrer Pflege die passenden Leistungen zu erhalten. Ob Beratungseinsatz oder Pflegeberatung – bei uns buchen Sie schnell und einfach Ihren benötigten Termin!
Ein gutes und vertrauensvolles Gefühl ist entscheidend, wenn Sie die passende Lösung für die Pflege von sich oder einem lieben Angehörigen suchen. Wir nehmen uns die Zeit für Sie – im persönlichen Gespräch wie in unserem Pflegeeinsatz!
Wir wissen aus Erfahrung, dass Vertrauen und Verlässlichkeit die wichtigste Rolle im Pflegeprozess spielen. Auch für Sie und Ihre Situation finden wir die passende Lösung und gehen gemeinsam mit Ihnen „durch dick und dünn“ – mit Leidenschaft und großem Engagement.
Als Bezieher von Pflegegeld ist der regelmäßige Beratungseinsatz verpflichtend. Doch auch für Angehörige ist dieser (für Sie kostenfreie) Austausch wertvoll, um Sicherheit im eigenen Handeln zu gewinnen und mit den eigenen Kräften bei der häuslichen Pflege besser haushalten zu können. Gerne geben wir Ihnen diesen Rückhalt, z. B. durch Schulungen oder Pflegekurse zu Hause – vollständig von der Pflegekasse bezahlt.
Ihr Ambulanter Pflegedienst in Eimsbüttel
Wir sind Ihre Planungsprofis und sind immer auf der Suche nach individuell passenden und professionell umgesetzten Lösungen, die für Sie als Kunde zu Ihrer Pflegesituation passen.
Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen stellen wir sicher, dass wir für unsere Kunden eine fachlich und menschlich einwandfreie Betreuung gewährleisten können – heute und in Zukunft.
Wir finden auch in schwierigen Situationen den richtigen Ton, um freundlich und menschlich mit Ihnen zu kommunizieren und gemeinsam mit Ihnen alle Herausforderungen der Pflege zu meistern.
Nicht nur Sie als Pflegebedürftige, auch unsere Mitarbeiter liegen uns am Herzen. Menschen in einem funktionierenden Team, denen es gut geht, werden Sie vor Ort noch besser betreuen können.
Sie sind sich unsicher, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen? Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Beratung, dass Sie alle zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen können.
Verlässliche Planungen und Termintreue sind in der Pflege unerlässlich. Wir setzen unsere Kunden ab dem ersten Kontakt an vorderste Stelle und geben auch Ihnen so maximale Planungssicherheit.
b langfristig geplant oder ganz kurzfristig – buchen Sie einfach hier online einen Beratungstermin oder rufen Sie uns unter 040 – 2286 5279 an, um einen Beratungstermin abzustimmen
Viele Angehörige, die Pflegebedürftige zu Hause pflegen, wünschen sich Unterstützung, um Sicherheit beim eigenen Handeln zu gewinnen. Diese Sicherheit kann im Rahmen einer allgemeinen Pflegeberatung gestärkt werden. Unsere Unterstützungsmöglichkeiten möchten Ihnen den Pflegealltag erleichtern und sicherstellen, dass die Gesundheit der zu pflegenden Angehörigen jederzeit auf bestmögliche Weise unterstützt wird.
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI sind verpflichtende Termine, deren Fristen je nach Pflegegrad alle drei bzw. sechs Monate betragen. Das Beratungsgespräch dient zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und gibt der Pflegekasse die Sicherheit, dass alle Pflegeleistungen als Hilfe gut und richtig ankommen. Erfolgt der turnusmäßige Beratungseinsatz nicht, kann es zur Kürzung von Pflegeleistungen kommen. Um das Maximum aus dem Beratungstermin herauszuholen, können Sie sich vor dem Beratungseinsatz Fragen überlegen. Das Führen eines Pflegetagebuchs kann beim Dokumentieren der individuellen Situation weiterhelfen.
Auch bei Vorliegen eines Pflegegrades 1 haben Sie als Pflegebedürftiger Anspruch auf Beratung. Fundiertes Wissen zu Ansprüchen und Auseinandersetzung mit der Möglichkeit steigender Pflegebedürftigkeit machen mitunter schon ab Pflegegrad 1 Sinn.
Ausführliche Informationen zu beiden Themen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten hier bei Pflegepartner Hamburg. Als echter Partner für Ihre Pflegesituation kommen wir zudem gerne mit Ihnen ins Gespräch, um den Umfang des Pflegebedarfs regelmäßig zu überprüfen, Sie zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu beraten und Ihnen durch Kurse aktiv weiterzuhelfen. Über die Finanzierung müssen Sie sich dank der Kostenübernahme durch die Pflegekasse keine Gedanken machen.
Für jede pflegebedürftige Person ist es unerlässlich, dass die Leistungen und Hilfsmittel in der Pflege zur eigenen Situation passen. Manche pflegebedürftigen Menschen werden abhängig von ihren Fähigkeiten und Wünschen stärker von Sachleistungen eines ambulanten Pflegediensts profitieren, andere möchten ausschließlich Pflegegeld für einen freien Einsatz beziehen. Der regelmäßige Beratungsbesuch hilft, die individuell beste Wahl zu treffen, die dem eigenen Leben am besten entspricht.
Neben dem Einsatz des Pflegegeldes stehen beim Beratungseinsatz auch unerlässliche, praktische Themen im Vordergrund. Viele Angehörige sind schlichtweg mit der Pflege eines Angehörigen überfordert, da diese Aufgaben und Handgriffe bislang nicht benötigt wurden.
Eine Beratung durch qualifizierte Pflegefachkräfte stellt sicher, dass diese Kompetenzen entstehen und der Pflegegeldempfänger bestens häuslich versorgt wird.
Der Beratungseinsatz durch unsere Pflegeberater hat somit viele Facetten:
Vor allem gilt jedoch: Wir nehmen uns für all unsere Termine Zeit und geben Ihnen das gute Gefühl, bei uns als Pflegepartner wirklich gut aufgehoben zu sein. Da der Beratungseinsatz für Sie kostenlos ist, sollten Sie nicht zögern, dieses so wichtige Angebot als Erst- oder Folgeberatung in Anspruch zu nehmen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt, um diese besondere Beratung rund um das Thema Pflege zu nutzen.
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Bei der Beratung steht im Vordergrund, wie Pflegebedürftige ein angemessenes Pflegegeld beziehen und welche Leistungen diese noch in Anspruch nehmen können. Von einem Beratungseinsatz durch uns als Pflegedienst zu profitieren, ist also nicht daran gekoppelt, dass Sie uns für die ambulante Pflege beauftragen und eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen durch die Pflegekasse beziehen.
In der Praxis ist oft das Gegenteil der Fall: Pflegende Angehörige sind als einzige für die ambulante Pflege verantwortlich, da auf einen professionellen Pflegedienst verzichtet wird. Dies kann persönliche oder finanzielle Gründe haben, z. B. um durch den alleinigen Bezug von Pflegegeld die Pflegesituation vollständig individuell zu gestalten.
Auch bei einem kleineren Pflegegrad und einer guten Alltagsfähigkeit der Pflegebedürftigen kann mitunter auf den ambulanten Pflegedienst verzichtet werden.
Dies befreit ab Pflegegrad 2 jedoch nicht von den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätzen. Kommen Sie deshalb unbedingt auf uns zu, selbst wenn Sie keine direkten Pflegeleistungen durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen können oder möchten. Die Kosten für die Beratung zur Pflege werden durch die Pflegekasse abgedeckt und wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns für eine Terminabsprache einfach per Telefon oder E-Mail, damit wir zeitnah einen Termin vereinbaren und gegebenenfalls die pflegerische Versorgung sicherstellen können. Weitere Details zum gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz und der allgemeinen Pflegeberatung finden Sie oben im Menü in der jeweiligen Kategorie.
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Sofern kein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, können Sie Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse ohne einen Beratungseinsatz beziehen. Bei Pflegegrad 2 oder 3 ist die Pflegeberatung jedoch eine halbjährliche Verpflichtung, bei Pflegegrad 4 oder 5 sogar eine vierteljährliche Pflicht. Sie müssen hierbei jedoch keine Leistungen eines Pflegedienstes nutzen und können alleine Pflegegeld beziehen.
Mit diesem Paragrafen im Sozialgesetzbuch wird von Seite des Gesetzgebers geregelt, was genau der Beratungseinsatz umfassen muss und welchem Zweck diese spezielle Pflegeberatung dient. Er schafft ein Rahmenwerk, wie ein Pflegedienst oder andere professionelle Pflegekräfte die Beratung zu gestalten haben und welche Aspekte hierbei eine Rolle spielen sollten.
Sollte Ihnen ein Pflegedienst oder sonstiger Experte im Rahmen der Pflegeberatung Vorschläge unterbreitet haben, müssen Sie diese nicht verpflichtend umsetzen. Sie behalten weiterhin alle Freiheiten, wie Sie Pflegegeld beantragen möchten und werden auch nicht zur Teilnahme an Schulungen gezwungen. Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Beratung ist jedoch häufig sehr empfehlenswert.
Der kostenlose Beratungseinsatz hat zwingend jedes halbe Jahr bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 sowie alle drei Monate bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 stattzufinden. Wird diese Pflicht nicht gewahrt, kann es zu einer Kürzung oder einem Entfallen des Pflegegeldes kommen. Natürlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen zur Pflege in der Zwischenzeit freundlich und kompetent zur Verfügung.