Unsere Leistung für Sie: Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

Wir beraten Sie und führen die verpflichtenden Beratungsgespräche für Pflegegeld-Empfänger durch

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, werden häufig von Angehörigen oder ihnen nahestehenden Personen gepflegt. In diesen Fällen beziehen die Pflegebedürftigen Pflegegeld. In diesem Fall setzt die Pflegeversicherung voraus, dass Sie in ihrem Zuhause regelmäßig von Pflegeexperten beraten werden.

Wir bieten Ihnen diese Beratungseinsätze an und unterstützen Sie dadurch dabei, Ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten und auszuschöpfen.

Wissenswertes zum Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über folgende Themen:

  • Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?
  • Zweck des Beratungseinsatzes
  • Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Beratung
  • Regelmäßigkeit der Beratungsbesuche
  • Kostenübernahme für Beratungseinsätze
  • Ablauf eines Beratungseinsatzes
  • Konsequenzen bei Nicht-Inanspruchnahme oder verspäteter Inanspruchnahme der Beratung
  • Ablauf eines Beratungseinsatzes
  • Unterschied zwischen Beratungseinsatz und Pflegeberatung
  • Wie ziehen Sie den größten Nutzen aus der Beratung?

Rückmeldungen unserer Kunden

Alfred Stroeder
★★★★★
Ihre Hilfe für die aWPG Dallbregen war ein toller Erfolg. Er hat uns sehr geholfen und entlastet. Vielen Dank für die unkomplizierte, schnelle und spontane Hilfe.
i.V. Carmen Ackermann für die aWPG Dallbregen
Astrid Pietron
★★★★★
Vielen Dank für die superschnelle und unkomplizierte Hilfe. Ich bin glücklich das Sie mir mit Ihrem Team unter die Arme gegriffen haben bei der Pflege meines Vaters.
Stephan Schroeder
★★★★★
Wir waren sehr in Zeitnot und Herr Florian Franke und sein Team konnten uns in nur wenigen Tagen eine Pflegekraft täglich zur Verfügung stellen. Pflegepersonal war super gründlich,freundlich und immer pünktlich da. Herr Franke war auch jederzeit bereit Fragen zu beantworten und konnte uns somit immer zur Seite stehen. Von uns volle 5 Sterne immer wieder gern. Nochmals lieben Dank an das ganze Pflegeteam !
Andrea
★★★★★
Nachdem wir schon sehr gute Erfahrung mit der Hauswirtschaft gemacht haben, können wir nun auch die Pflege als sehr gut beurteilen. Ganz schnell und unkompliziert haben wir tolle Unterstützung bekommen. Pflegepartner Hamburg hat sehr gutes, kompetentes und einfühlsames Personal. Wir sind sehr dankbar.
Dagmar Broecker
★★★★★

Meine Mutter wurde über vier Jahre vom Pflegepartner Hamburg betreut. Wir fühlten uns sehr gut aufgehoben! Freundliches und gut geschultes Personal, immer dem Patienten zugewandt. Verabredungen werden eingehalten bei Veränderungen werden Lösungen gesucht und gefunden. Wir waren zu 100% zufrieden und können die Pflegepartner nur weiter empfehlen.
Vielen Dank an das ganze Team

Felix R.
★★★★★
Sehr zuverlässiges, freundliches und kompetentes Personal. Die Beratungen sind ausführlich und verständlich. Selbst meine Oma hat verstanden worum es geht. Unsere Haushaltshilfe ist sehr akkurat und schnell. Besten Dank an das tolle Team.
Ingeborg Runge
★★★★★
Ein sehr fairer und ordentlicher Pflegedienst. 24 Stunden erreichbar, also fühlt man sich nie alleine gelassen. Nur vier Sterne, weil der Dienst zeitweise sehr ausgebucht ist und zusätzliche Leistungen dann längere Zeit im voraus gebucht werden müssen.
Thor Stern
★★★★★
Wenn jemand das erste Mal in Kontakt mit der Pflege eines Angehörigen kommt, wünscht man sich Menschen, die nicht nicht nur freundlich sind und ausreichend Empathie mitbringen sondern auch den Betroffenen vermitteln, dass man in kompetenten und sicheren Händen ist. Ich habe all diese Eigenschaften bei Frau Schmidt erfahren dürfen und bedanke mich für die hervorragende Beratung!
Andrea Hamburg
★★★★★
Vielen Dank an Pflegepartner Hamburg! Uns wurde in einer akuten Notsituation an einem Wochenende schnell und unkompliziert geholfen. Sehr gute Mitarbeiter!
Anja von Wagner
★★★★★
Liebevolle, sorgsame und gleichzeitig kompetente Betreuung für den Senior im Haus zu finden war bisher schwierig. Nun haben wir für meinen Vater endlich den richtigen Partner gefunden. Am 1. Februar geht’s los, dann wird Herr Gornik mit seinem Team die Pflege übernehmen. Wir freuen uns!
Dennis Buelow
★★★★★
Sehr kompetente Beratung. Zu jeder Zeit hilfsbereit. Uns wurde unkompliziert und direkt geholfen. Vielen Dank!
Esther Koller
★★★★★
Meine Tante ist schon seit paar Jahren bei dem gleichen Team Kunde, das nun Pflegepartner Hamburg gegründet hat und sie ist als Kundin zum neuen Dienst „mitgegangen“. Eine kritikfähige Leitung, die einen sehr positiven und respektvollen Umgang mit den Kunden und Mitarbeiter pflegt. Freundliches, hilfsbereites und kompetentes Personal sowie sehr gute Pflege. Auf die Menschen wird eingegangen, daher volle Punktzahl von meiner Tante und mir! Kann ich nur weiterempfehlen
Thor Stern
★★★★★
Wenn jemand das erste Mal in Kontakt mit der Pflege eines Angehörigen kommt, wünscht man sich Menschen, die nicht nicht nur freundlich sind und ausreichend Empathie mitbringen sondern auch den Betroffenen vermitteln, dass man in kompetenten und sicheren Händen ist. Ich habe all diese Eigenschaften bei Frau Schmidt erfahren dürfen und bedanke mich für die hervorragende Beratung!


















    Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

    Der Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Termin, der für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, vorgesehen ist. Abhängig vom Pflegegrad und der Art der Leistungen kann dieser Beratungseinsatz verpflichtend sein. Das Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Qualität der Pflege zu verbessern und sicherzustellen.

    Zweck des Beratungseinsatzes

    Gemäß §37.3 SGB XI ist die Beratung darauf ausgerichtet, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen praktische Unterstützung zu bieten. 

    Bei Pflege durch professionelle Pflegefachkräfte wir die Qualität gewährleistet. Wenn jedoch Angehörige die Pflege übernehmen, sollen regelmäßige Beratungsbesuche sie dabei unterstützen. Diese Beratung bietet gleichermaßen hilfreiche Ratschläge und Hinweise für Pflegende und Gepflegte.

    Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Beratung

    Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist gesetzlich vorgeschrieben für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Die Pflegeversicherung fordert einen Nachweis über die erfolgte Beratung, den der Berater erstellt und an die Versicherung sendet.

    Für Pflegebedürftige, die von einem Pflegedienst versorgt werden, besteht die Möglichkeit, diese Beratung freiwillig in Anspruch zu nehmen, selbst bei Pflegegrad 1.

    Regelmäßigkeit der Beratungsbesuche

    Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:

    • Pflegegrad 1: auf freiwilliger Basis einmal jährlich
    • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
    • Pflegegrad 4 und 5: quartalsweise

    Kostenübernahme für Beratungseinsätze

    Die Kosten für die verpflichtenden Beratungseinsätze übernimmt die Pflegeversicherung. Für Pflegebedürftige und Pflegende entstehen keine Kosten. Bei Pflegegrad 1 und für Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen erhalten, können Beratungseinsätze auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden, wobei in der Regel die Pflegeversicherung die Kosten trägt.

    Schlaue Planung

    Wir sind Planungsprofis. Das ist wichtig, weil es in der Planung der Versorgung immer um die schnelle und gute Suche nach Lösungen geht, die für Sie als Kunde funktionieren.

    Nachhaltige Qualität

    Sie profitieren davon, dass wir unsere Mitarbeiter umfangreich schulen und weiterbilden. Sie werden dadurch von Menschen aufgesucht, die sich fachlich und menschlich stetig weiter entwickeln.

    Angemessene Kommunikation

    Der Ton macht die Musik. Wir finden den richtigen Ton und können Ihnen auch in komplizierten Situationen und bei schwierigsten Kommunikationsaufgaben zur Seite stehen.

    Zufriedene Mitarbeiter

    Unsere Mitarbeiter liegen uns am Herzen! Geht es unseren Mitarbeitern gut, geht es auch Ihnen gut.

    Sachkundige Beratung

    Wir unterstützen Sie darin, die Ihnen zustehenden Leistungen voll auszuschöpfen.

    Hohe Verlässlichkeit

    Sie stehen als Kunde bei unserer Planung an erster Stelle. Auf uns ist Verlass.


















    Konsequenzen bei Nicht-Inanspruchnahme oder bei verspäteter Inanspruchnahme der Beratung

    Bei versäumten Beratungsbesuchen droht eine Kürzung oder gar Streichung des Pflegegelds. Die Pflegeversicherung weist schriftlich auf die Verpflichtung zum Beratungseinsatz hin. Bei Nichterfüllung erhalten Pflegebedürftige eine schriftliche Erinnerung.

    Ablauf eines Beratungseinsatzes

    Durchgeführt werden die Beratungen durch unsere erfahrenen Beratungsmitarbeiter. Gutachter (wie z. B. bei der Feststellung des Pflegegrads) oder Sachverständige der Pflegekasse führen die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI nicht durch!

    Ort der Prüfung ist das eigene Zuhause des Pflegebedürftigen. So eine Beratung dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten, kann durch zusätzliche Pflegeschulungen (nach § 45 SGB XI) aber noch länger dauern.

    Zu Beginn stellt der Berater Fragen zum Tagesablauf der Pflege – um sich ein Bild vom Pflegealltag zu machen und um einschätzen zu können, wo noch Unterstützung notwendig ist. Auch werden hierbei Pflegeleistungen vorgestellt, die ggf. noch nicht ausgeschöpft wurden und zur Entlastung der Pflegenden beitragen können. Zu folgenden Faktoren werden Sie bei dem Beratungsbesuch in der Regel beraten:

    • Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege vorstellen (z. B. Wohnraumanpassungen oder die Nutzung von Kurzzeitpflege
    • Einschätzen, ob eine Höherstufung des Pflegegrads angebracht wäre
    • Bedarf für (Pflege-)Hilfsmittel erörtern und bei der Antragstellung unterstützen.
    • Ratschläge geben (z. B. auch rückenschonende Hebetechniken)
    • Vorschläge für passende Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI machen

    Die Ergebnisse der Beratung werden von unseren Experten in einem Formular festgehalten. Eine Kopie davon wird an die Pflegekasse als Beleg zugesendet (und dient dabei auch als Grundlage für die Abrechnung mit der Pflegekasse)

    Unterschied zwischen Beratungseinsatz und Pflegeberatung

    Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist von der Pflegeberatung nach §7a SGB XI zu unterscheiden. Letztere dient der Organisation der Pflege zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Die Beratungseinsätze fördern die langfristige Sicherung der Pflegequalität und den Austausch zwischen Pflegenden und Experten. 

    Wie ziehen Sie den größten Nutzen aus den Beratungsbesuchen?

    Vergessen Sie nicht: Es ist eine Beratung, keine Prüfung! Haben Sie keine Angst, offen zu reden. Dass die Pflege eines Angehörigen nicht leicht ist, liegt auf der Hand. Je offener Sie über die Herausforderungen in der Versorgung Ihres Angehörigen sprechen, desto besser kann Sie unser Berater unterstützen.

    Die Berater sind erfahrene Pflegefachkräfte. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich ausgiebig beraten. Stellen Sie Fragen und lassen Sie sich von den Profis Tipps geben. Auch helfen die Berater Ihnen bei Verständnisfragen zu Arztbriefen oder dergleichen.

    Alle pflegenden Personen sollten bei der Beratung anwesend sein.

     

    Es empfiehlt sich, bestimmte Maßnahmen dauerhaft im Blick zu behalten. Sprechen Sie mit Ihrem Berater bei den folgenden Terminen über den Erfolg bzw. Misserfolg bestimmter Maßnahmen und überlegen Sie gemeinsam, was verbessert werden kann.

    Besprechen Sie, welche (Pflege)Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen ggf. notwendig sind. Was steht Ihnen zu und wie wird was eingesetzt?

    Schulungen nach §45 SGB XI stehen Ihnen zu! Fragen Sie, was es da gibt und was empfehlenswert ist. Möglicherweise lassen sich solche Schulungen auch kurzfristig im Anschluss an Ihren Beratungsbesuch durchführen.

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