Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) sind Materialien, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Alle Produkte dieser Kategorie dienen dazu, Infektionen vorzubeugen und die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro. Ab Pflegegrad 1 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Pflegehilfsmittel. Eine Antragstellung bei der Pflegekasse ist jedoch obligatorisch (das erledigen wir gern für Sie).
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören im Detail:
1. Desinfektionsmittel für Hände
Desinfektionsmittel für die Hände schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen vor Keimen und Erregern.
Die regelmäßige Anwendung gemäß Gebrauchsanweisung verringert das Risiko von Infektionskrankheiten in verschiedenen Pflegesituationen wie der Stoma-Versorgung, Katheterpflege, Unterstützung bei der Zahnpflege oder vor der Medikamentengabe. Die „Pflegetüte“, ein Pflegepaket von Pflegepartner Hamburg, enthält hochwertige Händedesinfektionsmittel.
2. Desinfektionsmittel für Flächen
Diese Mittel dienen dazu, Flächen in allen Bereichen zu desinfizieren, in denen eine Kontamination mit Krankheitserregern möglich ist, wie beispielsweise im Sanitärbereich oder in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden.
3. Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen nehmen Körperflüssigkeiten auf, schützen das Bett und steigern den Liegekomfort von Pflegebedürftigen, vor allem bei Inkontinenz oder größeren Wunden, aus denen Wundflüssigkeit austritt.
4. Einmalhandschuhe
Einweg- oder Einmalhandschuhe sind unverzichtbare Hilfsmittel, die sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen vor Keimen und Verunreinigungen schützen, besonders bei Tätigkeiten wie der Zahnpflege, Katheterpflege oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial oder Verbänden.
5. Mundschutz / medizinische Gesichtsmasken
Ein Mundschutz schützt vor Tröpfcheninfektionen und dient vor allem dem Fremdschutz der pflegebedürftigen Person, insbesondere wenn die Pflegeperson leicht erkältet ist.
6. FFP2-Masken
Diese filtrierenden Atemschutzmasken schützen vor Tröpfchen und Aerosolen und dienen vor allem dem Eigenschutz vor Krankheitserregern.
7. Schutzbekleidung / Schutzschürzen
Einwegschürzen aus transparentem Kunststoff schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten und werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt.
Um monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
2. Der Pflegebedürftige lebt zuhause oder in einer Betreuungseinrichtung.
3. Die Pflege erfolgt zumindest teilweise durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
Die Pflegekasse ist für die Kostenübernahme zuständig. Die Beschaffung und Abrechnung können entweder über zugelassene Dienstleister oder direkt mit der Pflegekasse erfolgen. Die „Pflegetüte“ von Pflegepartner Hamburg ist ein Beispiel für ein Pflegepaket mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, das monatlich geliefert wird.
es gibt einige Punkte zu beachten:
• Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) ohne zusätzliche Zuzahlung. Voraussetzung ist, dass ein konkreter Bedarf für die Pflegehilfsmittel bei Ihnen besteht. Nur bei Kosten, die diesen Betrag überschreiten, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
• Pflegepartner Hamburg rechnet die Kosten für Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse ab. Wir bieten mit der „Pflegetüte“ eine Hilfsmittellieferung an, die den monatlichen Betrag nicht überschreitet und die Ihnen daher kostenlos nach Hause geliefert wird.
• Bei Privatversicherten müssen die Kosten zunächst selbst getragen und anschließend bei der privaten Versicherung eingereicht werden.
Ihr Vorteil:
Anders als bei vielen Internetdienstleistern können Sie bei der „Pflegetüte“ von Pflegepartner Hamburg jederzeit Veränderungen in der Zusammenstellung und im Lieferturnus vornehmen. Anruf genügt!
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