Pflegegrad beantragen – so gehen Sie vor
Wenn Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger bemerken, dass eine Verschlechterung Ihrer Verfassung und eine verminderte Selbstständigkeit eintreten, sollten Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Wie genau Sie dabei vorgehen und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Um in einen Pflegegrad eingeteilt zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse einreichen. Ob Sie den Pflegegrad telefonisch, schriftlich oder direkt per Formular beantragen, ist Ihnen überlassen.
Pflegebedürftige Menschen, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, können auf diese Weise finanzielle Unterstützung für ihre Pflege erhalten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgelegten Pflegegrad. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie in einen ungerechten Pflegegrad eingestuft wurden, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Wann sollten Sie einen Pflegegrad beantragen?
In manchen Fällen tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich ein und ist offensichtlich, beispielsweise nach einem Schlaganfall. Nicht selten entwickelt sich die Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend und es fällt den Angehörigen oder dem Pflegebedürftigen selbst schwer, diese wahrzunehmen und einzuordnen. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger den Alltag nicht ohne regelmäßige Unterstützung bewältigen können, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.
Es lohnt sich, den Antrag frühestmöglich zu stellen, da die Pflegeleistungen nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht werden. Beachten Sie bitte außerdem, dass folgende Voraussetzung erfüllt sein muss: Die Person, welche die Leistungen der Pflegekasse beanspruchen möchte, muss in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: So ist der Ablauf
Haben Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung telefonisch oder schriftlich gestellt, wird Ihnen per Post ein Formular zugesendet, welches Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder – bei Privatversicherten – des MEDICPROOF Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Termin zur Pflegebegutachtung mit Ihnen zu vereinbaren. Pflegebedürftige fühlen sich dabei oft überfordert und eingeschüchtert. Dennoch ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Angehöriger sich Schwächen eingestehen, damit es nicht zu einer fehlerhaften Beurteilung kommt. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ein Pflegetagebuch zu führen, konkrete Situationen zu schildern oder dafür zu sorgen, dass eine kompetente und vertrauensvolle Person während des Gutachtens anwesend ist. Das kann beispielsweise ein Pflegedienstmitarbeiter oder ein Familienangehöriger sein, der mit der Situation des Pflegebedürftigen vertraut ist.
Anschließend erhalten Sie als Antragsteller den postalischen Bescheid über den zugewiesenen Pflegegrad. Halten Sie diesen für unrechtmäßig, können Sie binnen vier Wochen Widerspruch einlegen.
Widerspruch bei zu geringem Pflegegrad einlegen
Ihnen wurde kein oder ein zu geringer Pflegegrad zugewiesen? Dann sollten Sie so schnell wie möglich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen, um eine neue Begutachtung anzufordern und den Pflegegrad zu erhalten, der Ihnen zusteht. Innerhalb von vier Wochen können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Zunächst benötigen Sie noch keine Begründung dafür. Eine Mitteilung, dass Sie dem Bescheid widersprechen, ist ausreichend. So haben Sie ausreichend Zeit, eine fundierte Begründung zu formulieren und nachzureichen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben und liefern Ihnen weitere Informationen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf!